CDU Gemeindeverband Hilzingen

Gewaltschutz für Frauen – Bundesregierung darf nicht länger blockieren

„Die Bundesregierung muss in den Trilog-Verhandlungen der Europäischen Union endlich eine aktiv-konstruktive Rolle für den Gewaltschutz von Frauen einnehmen“, fordert die Vorsitzende der Frauen Union der CDU Deutschlands Annette Widmann-Mauz MdB nach Beratungen im Bundesvorstand. Nur Deutschland und Frankreich blockieren noch im Europäischen Rat.

 

Wir brauchen den entschiedenen politischen Willen, gegen Gewalt an Frauen vorzugehen, sei es im Internet, zu Hause oder anderswo in der EU. Einheitliche europaweite Standards sollten ebenso selbstverständlich sein, wie verbesserte Zugänge zur Justiz und Opferschutz.

 

Juristische Feinschmeckerdebatten helfen den von sexueller Gewalt bedrohten Frauen in der EU nicht weiter. Bereits 2016 hat die Frauen Union die Verschärfung des Sexualstrafrechts in Deutschland maßgeblich vorangetrieben und damit neue und schärfere Straftatbestände sowie entsprechend höhere Strafbemessungen bewirkt. Die Regelungen der Richtlinie zur Gewalt gegen Frauen sind nun ein weiterer Schritt hin zu einem einheitlicheren und besseren Gewaltschutz für Frauen im Sinne der Istanbul-Konvention.

 

„Gerade heute am Internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung muss ein Signal an die 600 000 Frauen in Europa gehen, die Opfer dieser brutalen Genitalverstümmelung sind und die wir mit der Gewaltschutz-Richtlinie unterstützen wollen.

Die Frauen Union der CDU unterstützt daher nachdrücklich die Initiative der EVP-Fraktion zur Überwindung der Blockadehaltung der Bundesregierung“, unterstreicht die Vorsitzende der Frauen Union der CDU Deutschlands Annette Widmann-Mauz MdB.

 

Hintergrund:

Im Frühjahr 2022 hat die EU unter der Leitung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt eingebracht. Ihr Ziel ist es, in allen EU-Mitgliedstaaten Sanktionen und Mindeststandards im Zusammenhang mit Gewalt gegen Frauen, einschließlich Vergewaltigung und Cybergewalt, festzulegen. Die Strafbarkeit von Vergewaltigung soll dabei an fehlende Zustimmung geknüpft werden. Der Schutz und die Unterstützung der Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt soll so verbessert werden.